Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SIMPLY. Logistic Systems GmbH

(Stand 1. April 2018)

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die von der Simply. Logistic Systems GmbH, Roentgenstr. 50, 86368 Gersthofen, Deutschland, (nachfolgend: SIMPLY) angebotenen Waren und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
(2) Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern SIMPLY nicht zuvor der Geltung schriftlich zugestimmt hat. Führt SIMPLY vorbehaltlos Lieferungen und/oder Leistungen an den Kunden aus, obwohl SIMPLY Kenntnis von dessen Geschäftsbedingungen hat, so liegt darin keine Genehmigung entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden. Auch in diesem Falle gelten ausschließlich diese AGB.

§ 2 Vertragsabschluss
Mit Zugang der von vom Kunden unterzeichneten Auftragsbestätigung bei der SIMPLY kommt ein verbindlicher Vertrag über die Bestellung der im Angebot aufgeführten Waren und Leistungen zustande.

§ 3 Lieferung und Gefahrenübergang
(1) Sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist, erfolgen Lieferungen ab Lager Deutschland auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Lieferfristen sind nur verbindlich, sofern und soweit sie von SIMPLY in Textform erklärt oder bestätigt wurden.
(2) Die Lieferverpflichtung von SIMPLY steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Ist SIMPLY zur Lieferung, ohne dass sie dies zu vertreten hat, nicht in der Lage, weil ein Zulieferer seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt hat, obwohl SIMPLY ein kongruentes Deckungsgeschäft vereinbart hat, ist SIMPLY dem Kunden gegenüber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. SIMPLY ist auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn ein Zulieferer nach Vertragsschluss durch unvorhergesehene Umstände außerhalb des Einflussbereichs von SIMPLY (z.B. Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, unvorhergesehene Witterungsverhältnisse oder ähnliche Umstände) gehindert ist, die bestellte Ware zu liefern oder der SIMPLY selbst durch solche Umstände an der Lieferung gehindert wird. SIMPLY wird den Kunden in solchen Fällen unverzüglich informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten. Im Falle einer durch vorgenannte Umstände verursachten Lieferverzögerung um mehr als 4 Wochen nach Vertragsschluss ist auch der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(3) Die Gefahr des Untergangs oder einer Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald die Ware von SIMPLY an die zur Abholung oder Ausführung der Lieferung bestimmte Person oder den Transporteur übergeben worden ist. Dies gilt auch für etwaige, aufgrund besonderer Vereinbarung durch eigene Fahrzeuge von SIMPLY oder fracht- und verpackungsfrei erfolgte Lieferungen. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme der Ware in Verzug ist. Dies ist der Fall, wenn der Kunde die ihm vertragsgemäß angebotene Abholung nicht fristgerecht durchführt oder wenn aufgrund besonderer Vereinbarung eine Lieferung durch SIMPLY erfolgt und der Kunde diese trotz Lieferung im vereinbarten Lieferzeitraum nicht annimmt.
(4) Teillieferungen sind zulässig, sofern dem nicht ein berechtigtes Interesse des Kunden entgegensteht.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die vom Kunden an SIMPLY zu zahlenden Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Die Preise von SIMPLY sind Netto-Preise und gelten ab Werk / Lager zuzüglich Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gesetzlich geltenden Höhe.
(2) Skonti und sonstige Nachlässe gewährt SIMPLY nur, soweit dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
(3) Mitarbeiter und Vertreter von SIMPLY sind nur bei Vorlage einer von der Geschäftsleitung ausgestellten Inkassovollmacht zur Annahme von Zahlungen berechtigt.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) SIMPLY behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche vor, die SIMPLY gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsverbindung bestehen.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der gelieferte Gegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Die abgetretene Forderung bezieht sich auch auf einen anerkannten bzw. im Fall der Insolvenz des Abnehmers des Bestellers auf den „kausalen“ Saldo.
Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. SIMPLY ist jedoch befugt, die Forderung selbst einzuziehen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nicht mehr nachkommt, in Zahlungsverzug gerät oder einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat oder gestellt wurde oder Zahlungseinstellung vorliegt. In diesen Fällen kann SIMPLY verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen herausgibt und den Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. Eine Einziehung der Forderung durch SIMPLY ist jedoch nicht möglich, sofern dem die Insolvenzordnung entgegensteht.
(3) Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt SIMPLY das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferten Gegenstände.
(4) Wird der gelieferte Gegenstand mit SIMPLY gehörenden Sachen untrennbar vermischt, so erwirbt SIMPLY das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde SIMPLY anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Eigentum oder Miteigentum für uns.
(5) Der Kunde tritt SIMPLY auch die Forderungen zur Sicherung von dessen Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der gelieferten Sache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
(6) SIMPLY ist verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt SIMPLY.

§ 6 Abtretungsausschluss und Aufrechnungsverbot
(1) Sämtliche Rechte, die der Kunde aus und/oder im Zusammenhang mit den Verträgen mit SIMPLY und deren Durchführung gegenüber SIMPLY erlangt hat, können nur dann auf Dritte übertragen werden, wenn SIMPLY der Übertragung zuvor in Textform zugestimmt hat.
(2) Der Kunde ist zur Aufrechnung und/oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur dann berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von SIMPLY anerkannt sind.

§ 7 Prüfungs- und Untersuchungspflicht
(1) Etwaige Sachmängel oder Fehlmengen müssen SIMPLY innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung angezeigt werden; die Anzeige muss schriftlich und mit Bezeichnung der festgestellten Mängel erfolgen. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 377 HGB.
(2) Geringe, handelsübliche Abweichungen, insbesondere in Form, Größe, Farbe und/oder Design von den dem Kunden bekannten Mustern der Waren und Leistungen stellen keinen Sach- und/oder Rechtsmangel dar.
(3) Für den Fall, dass in Abweichung zu diesen AGB eine Lieferung auf Gefahr von SIMPLY vereinbart wurde, hat der Kunde vor der Annahme erkennbar beschädigter Sendungen und in den Fällen, in denen nach Annahme ein Transportschaden erkennbar wird, nach Möglichkeit unter Mitwirkung des Transporteurs/Spediteurs eine schriftliche Schadensfeststellung anzufertigen. Der Kunde ist sodann verpflichtet, SIMPLY diese Schadensfeststellung und alle zur Geltendmachung erforderlichen Erklärungen und Originalpapiere (Frachtbrief, etc.) auszuhändigen.

§ 8 Weitere Rücktrittsgründe
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist SIMPLY berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, sofern und soweit der Kunde die Gegenleistung noch nicht erbracht hat. SIMPLY ist ferner zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt ist.

§ 9 Sach-/Rechtsmängel, Verjährung von Mängelansprüchen
(1) Ansprüche des Kunden wegen Sach- und/oder Rechtsmängeln verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang.
(2) Bei Mängeln der gelieferten Ware leistet SIMPLY nach eigener Wahl Gewähr durch einen angemessenen Preisnachlass, kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde Minderung verlangen.
(3) Rügt der Kunde aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, zu Unrecht das Vorliegen eines von SIMPLY zu vertretenden Mangels, so ist SIMPLY berechtigt, die ihr entstandenen angemessenen Aufwendungen für die Mangelbeseitigung und/oder ‑feststellung dem Kunden zu berechnen.
(4) SIMPLY ist berechtigt, den Kunden mit den Mehrkosten der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport‑, Wege‑, Arbeits- und Materialkosten zu belasten, sofern und soweit sich die Aufwendungen durch Verbringen der Lieferware an einen anderen Ort als an die Lieferadresse erhöhen, es sei denn, die Verbringung erfolgt bestimmungsgemäß nach dem im Vertrag vorausgesetzten Gebrauch.

§ 10 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse
(1) Die Haftung von SIMPLY für (1) Schadensersatz wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (2) Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder (3) aufgrund gesetzlich festgelegter verschuldensunabhängiger Haftung (z.B. Produkthaftungsgesetz) richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Die Haftung von SIMPLY für die Verletzung von Kardinalspflichten ist bei einfacher Fahrlässigkeit auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt. Kardinalspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf.
(3) Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet SIMPLY nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Kunden (z. B. schadensbedingt erhöhte Versicherungsprämien; Zinsschaden für Zwischenfinanzierung, etc.). Das Gleiche gilt für Schäden, die durch einen Mangel der gelieferten Ware verursacht wurden.
(4) Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
(5) Die hiergenannten Haftungsregeln gelten auch für verbundene Unternehmen i.S. des § 15 AktG und Vertreter, Bevollmächtigte, Erfüllungsgehilfen oder Betriebsangehörige von SIMPLY und seinen verbundenen Unternehmen.

§ 11 Datenschutz
(1) SIMPLY verwendet die vom Kunden während des Auftrags mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrags/Bestellung.
(2) Eine Weitergabe der Daten des Kunden erfolgt an (i) das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist; und (ii) das mit der Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung beauftragte Unternehmen, soweit dies zur Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung notwendig ist. Darüber hinaus werden Daten des Kunden nicht an Dritte weitergegeben.
(3) Nach dem Bundesdatenschutzgesetz hat der Kunde ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.
(4) Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wendet sich der Kunde bitte an: SIMPLY. Logistic Systems GmbH, Roentgenstr. 50, 86368 Gersthofen, info@simply-logistic.com, +49 821 45 51 8661.

§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den von diesen AGB geregelten Vertragsverhältnissen ist Augsburg. SIMPLY bleibt jedoch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(2) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Regelungen dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen der AGB unberührt. Dasselbe gilt für den Fall, dass die AGB eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke tritt die gesetzliche Regelung.
(4) SIMPLY ist berechtigt, diese AGB jederzeit für künftige Bestellungen einseitig zu ändern.

Loading...